Zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen

Gesetzlich Versicherte haben seit 2019 ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check.

Der Abstand zwischen den regelmässigen Kontrolluntersuchungen wurde durch die Überarbeitung Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie in 2019 von 2 auf 3 Jahren verlängert.

Menschen zwischen dem 18. bis 35. Lebensjahr dürfen diese Leistung lediglich einmalig in Anspruch nehmen.

Da aus unserer Sicht der Zeitabstand zwischen den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen zu hoch ist, bitten wir als IGEL-Leistung eine jährliche Gesundheitsvorsorge zur Erhaltung Ihres Wohlbefindens und Ihrer Gesundheit .