Gesundheitsuntersuchungen
Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten – insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Frühzeitig erkannt, können Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Menschen zwischen dem 18. bis 35. Lebensjahr dürfen diese Leistung lediglich einmalig in Anspruch nehmen.
Der Check-up beinhaltet für die Patienten ab 35 Jahren eine Blutentnahme , ein ausführliches Gespräch, die körperliche Untersuchung und eine abschließende Beratung.
Bei Versicherten unter 35 Jahren erfolgen Blutuntersuchungen nur bei einem entsprechenden Risikoprofil, das heißt bei Übergewicht, Bluthochdruck oder familiären Vorerkrankungen.
Es werden fünf Laborwerte auf Kassenkosten bestimmt: Cholesterin, Blutzucker, LDL (belastendes) und HDL (schützendes Cholesterin) sowie die Triglyceriden. Eine sinnvolle und preislich angemessene Erweiterung der Blutuntersuchung einschließlich Blutbild, Leber-und Nierenwerten bieten wir Ihnen gerne an.
Die Dokumentation der Untersuchung erfolgt ausschließlich in der Patientenakte.
Achtung:
Der GBA hat die Neugestaltung des Check-Ups im Juli 2018 beschlossen. Zuvor konnten gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr die Untersuchung in einem Intervall von zwei Jahren durchführen lassen, ab April 2019 nur alle 3 Jahren.
